Streitbeilegungsdienst

Statistik über die Verfahrensbeilegung .ch und .li

Das Streitbeilegungsverfahren für .ch- und .li-Domain-Namen besteht aus zwei Verfahrensschritten: Dem telefonischen Schlichtungsversuch und einem Expertenentscheid. Nur eine kleine Anzahl von Fällen wird anlässlich der Schlichtung beigelegt. Mehr als die Hälfte der Fälle wird von einem Experten entschieden. In den übrigen Fällen wird das Verfahren aus verschiedenen Gründen ohne Expertenentscheid abgebrochen. Zum Beispiel, wenn schon vor dem Schlichtungsversuch eine Einigung ausserhalb des Streitbeilegungsverfahrens stattfindet. Oder wenn nach dem Schlichtungsversuch kein Experte beigezogen werden soll. Pro Verfahren können mehrere Domain-Namen betroffen sein.

 

Resultate der Expertenentscheide

Im zweiten Verfahrensschritt entscheidet ein Experte, ob die umstrittenen Domain-Namen übertragen werden müssen oder ob sie beim bisherigen Halter verbleiben können. Pro Verfahren können mehrere Domain-Namen betroffen sein, mit unterschiedlichem Ergebnis. Die Grafik zeigt pro Jahr die Anzahl der betroffenen .ch- und .li-Domain-Namen.

 

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